Ablauf eines Immobilienverkaufs

Beim Verkauf einer Immobilie handelt es sich häufig um einen Vermögensanteil, welcher den grössten Anteil am Gesamtvermögen repräsentiert. Es deshalb sinnvoll, den Verkauf in gute Hände zu geben, wenn man nicht selbst diese Aufgabe übernehmen will oder kann.

Der Prozess des Immobilienverkaufs
Verkaufsobjekt in der alten Spinnerei in Windisch.

Der Ablauf

Der Verkaufsprozess gliedert sich typischerweise in mehrere Phasen.

Erstkontakt

Sie nehmen mit uns oder wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und klären in einem ersten Schritt die wichtigsten Eckdaten. Ziel in dieser Phase ist es, herauszukristallisieren, ob Sie zu uns und wir zu Ihnen passen.

Besichtigung und Aufnahme der relevanten Daten

Wir vereinbaren einen Termin, um Ihre Immobilie vor Ort zu besichtigen. Anlässlich dieses Termins nehmen wir die wichtigen Daten auf. Es ist hilfreich aber noch nicht zwingend, wenn wir Grundbuchauszug, einen alten Kaufvertrag, bei Stockwerkeigentum die Begründungsdokumente (Aufteilung von Stockwerkeigentum und Reglement) einsehen oder eine Kopie davon mitnehmen können. Liegen diese Dokumente noch nicht vor, so holen wir diese bei den jeweiligen Stellen ein.

Die Schätzung

Wenn uns alle wichtigen Daten vorliegen, nehmen wir eine Schätzung vor. Diese Schätzung dient uns und Ihnen als Anhaltspunkt für die Festlegung des Verkaufspreises. Die Festlegung des Verkaufspreises nehmen wir zusammen mit Ihnen vor, wobei wir Chancen und Risiken gegeneinander abwiegen.

Erstellen der Verkaufsdokumentation

Um Interessenten zielgerichtet informieren zu können, erstellen wir eine dem Objekt angemessene Verkaufsdokumentation. Diese dient Interssenten, um sich einen Überblick über die Immobilie zu geben und möglichst alle wichtigen Fragen zu klären.

Publikation und Akquisition von Interessenten

Nach Rücksprache mit Ihnen publizieren wir das Angebot für Ihre Immobilie. Typischerweise informieren wir in einem ersten Schritt die Interessenten aus unserer Kartei. In einem zweiten Schritt publizieren wir das Angebot auf breiter Basis. Erhaltene Anfragen werten wir aus und laden geeignete Interessenten zu einer Besichtigung ein. Wir koordinieren diese Termine engmaschig mit unseren Auftraggebern.

Die Verhandlungsführung

Mit möglichen Käufern führen wir die Verhandlungen in Ihrem Sinn und unter Wahrung Ihrer Interessen als unsere Auftraggeber. Verhandlungsgegenstand können zum Beispiel der Termin einer Übergabe, der finale Kaufpreis oder unter Umständen auch kleinere Instandstellungen vor Objektübergabe sein. Wir informieren Sie in dieser Phase engmaschig über die Zwischenresultate der Verhandlungen. Es ist durchaus möglich und üblich, dass wir die Verhandlungen mit mehreren Interessentenparteien parallel durchführen.

Die Reservationsvereinbarung

Ist die passende Käuferschaft gefunden, dann setzen wir in den meisten Fällen eine Reservationsvereinbarung auf. In dieser Vereinbarung werden wesentliche Aspekte des aufzusetzenden Kaufvertrags festgehalten, wie vollständige Angaben der Vertragsparteien, den finalen Kaufperis, die Beschreibung und den Umfang der zu verkaufenden Liegenschaften, ggf. mit Nebenräumlichkeiten, Kellerabteilen, Disponibelräumen, Garagenplätzen, das voraussichtliche Datum der Übergabe und etwaige besondere Bedingungen. In der Reservationsvereinbarung wird meistens eine Abschlagszahlung vereinbart. Diese Zahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet.

Der Kaufvertragsentwurf

Liegt die Reservationsvereinbarung vor und haben die Kaufinteressenten die vereinbarte Abschlagszahlung geleistet, dann übergeben wir die vollständigen Daten ans ein Notariat. Dieses Notariat erstellt auf Basis der von uns übermittelten Angaben einen Kaufvertragsentwurf. Der Entwurf wird zwischen den Parteien so lange nachgeführt, bis eine beidseitige Übereinstimmung zum Inhalt dieses Vertrags besteht. Parallel zur Erarbeitung des Vertrags stehen wir mit der Bank des Käuferschaft im Kontakt. Die Bank der Käuferschaft muss zum Zeitpunkt der Beurkundung ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen abgeben. Darin verpflichtet sich die Bank, nach Beurkundung des Kaufvertrags die vereinbarte (Rest)-Kaufsumme an die Verkäuferschaft zu bezahlen.

Der finale Kaufvertrag, Zahlungsversprechen, Beurkundung

Liegen der finale Kaufvertrag und das Zahlungsversprechen der Käuferbank vor, wird der Beurkundungstermin durch uns koordiniert. Kaufverträge über Liegenschaften müssen zur Erlangung von Rechtsgültigkeit zwingend öffentlich beurkundet werden. Der Notar ist die Instanz, welche dieser Beurkundung vornimmt. Normalerweise dauert eine Beurkundung eine halbe bis eine Stunde. Werden allenfalls Zahlungstranchen direkt im Anschluss an die Beurkundung zur Zahlung fällig, dann prüfen wir zusammen mit Ihnen oder Ihrer Bank, dass diese Vertragsbestandteile durch die Käuferschaft ordentlich erfüllt wird.

Die Übergabe der Liegenschaft

Das Datum für die Übergabe (auch genannt „Übergang von Nutzen und Schaden“) ist im Kaufvertrag häufig mit einem fixen Datum definiert, seltener auch mit einer Zeitspanne von/bis. Auf Ihren Wunsch übernehmen an der Übergabe der Liegenschaft an die Käuferschaft teil oder führen diese völlig autonom in Ihrem Auftrag durch. Typischerweise endet unser Auftragsverhältnis mit dem Schritt der Beurkundung oder mit der Übergabe des Objektes.

Magnus Schnellmann
Magnus Schnellmann, Geschäftsleiter

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